26.09.2011 - 5 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Lenschow erläutert, dass eine Änderung der Satzung notwendig wurde,

da nach § 2 der Hundehalterverordnung nur noch  vier Rassen als gefährliche

Hunde eingestuft werden und eine Erhöhung der Rechtssicherheit erzielt werden soll.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die als Anlage 1 beigefügte

3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Erhebung einer Hundesteuer.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 7

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage