08.08.2011 - 6 Straßenbaubeitragserhebung Freytagstraße Greves...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ein Anwohner bittet um Erläuterung der Kostenteilung und der Grundlagen der Beitragserhebung.

 

Herr Prahler erklärt den Begriff der Kostenspaltung. Dieser Beschluss ist notwendig in Vorbereitung der eigentlichen Beitragserhebung. In der Freytagstraße wurde die Straßenbeleuchtung bislang nicht realisiert, für das realisierte Investitionsvolumen sollen aber bereits Beiträge erhoben werden.

 

Abschnittsbildung ist erforderlich, um nach den örtlichen Gegebenheiten genau Beginn und Ende des beitragspflichtigen Abschnitts festzulegen, woraus sich die Anzahl der bevorteilten Grundstücke ergibt.

 

Grundlage der Beitragserhebung ist die Straßenbaubeitragssatzung. Herr Prahler erläutert, welche Kosten umlagefähig sind und wie die Aufteilung auf die Anlagengüter erfolgt. Außerdem erfolgt eine Unterscheidung in Anlieger-, Innerorts- und Hauptverkehrsstraßen, die sich hinsichtlich der prozentualen Beteiligung der Anlieger unterscheiden.

Außerdem spielen die Art der Bebauung und die Größe und Lage (Eckgrundstücke) für die Beitragshöhe eine Rolle. Herr Prahler verweist darauf, dass die Widerspruchsfrist 1 Monat, die Zahlungsfrist 3 Monate beträgt. Er bittet daher, bei Unklarheiten sofort nach Bescheiderhalt das Gespräch im Bauamt zu suchen.

 

Herr Dr. Anderko fragt nach den Auswirkungen der Abschnittsbildung auf das Grundstück des ehemaligen Entbindungsheimes. Herr Prahler prüft dies bis zur Hauptausschusssitzung.

 

Herr Schiffner findet es ausgesprochen positiv, dass die Bürger sich in dieser Phase der Diskussion einbringen.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt für den durchgeführten Ausbau der Freytagstraße in Grevesmühlen die Bildung eines Abschnitts.

 

Der Abschnitt beginnt entlang der Bahnhofstraße mit der westlichen Grenze des Flurstücks 144 und endet mit der östlichen Grenze des Flurstücks 139 der Flur 5 der Gemarkung Grevesmühlen.

 

Zur eindeutigen Abgrenzung wird auf die maßstabsgerechte Flurkarte verwiesen, auf welcher die Begrenzungen des Abschnitts eingezeichnet sind. Diese Flurkarte ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Weiterhin erfolgt eine Kostenspaltung der Teileinrichtungen Fahrbahn, Straßenentwässerung und Gehweg.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               7

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage