29.03.2011 - 6 Ergänzung der Richtlinie der Stadt Grevesmühlen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt, die Richtlinie zur Förderung von Familien durch ein zinsloses Darlehen für den Erwerb von städtisch erschlossenem Grund und Boden oder bebauten/unbebauten Grundstücken im Sanierungsgebiet "Altstadt" (Beschlüsse 4-43/94 vom 21.03.1994 und Ergänzung vom 19.09.1994 sowie Beschluss Nr. 04-0046 vom 07.06.2004) wie folgt zu ändern und zu ergänzen:

 

 

"Der Antrag auf ein Darlehen kann maximal bis zu 6 Monate nach Erwerb des Grundstückes gestellt werden. Entscheidend ist das Datum des Kaufvertrages.

 

Der/die Darlehensnehmer haben auf eigene Kosten für die Stadt Grevesmühlen mit besonderer Urkunde eine brieflose Grundschuld in Höhe des Darlehensbetrages an rangbereiter Stelle im Grundbuch zu bestellen.

 

Die Möglichkeit der Darlehensvergabe gilt auch für den Erwerb von Bestandsimmobilien von der Stadt Grevesmühlen zum Zwecke der umfassenden Modernisierung und Instandsetzung außerhalb des Sanierungsgebietes, soweit diese der Eigennutzung dient."

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               7

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage