21.02.2011 - 15 Übertragung von Haushaltsansätzen in das Jahr 2011

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

 

Gemäß § 15 (5) Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-D) ist der Gemeindevertretung eine Übersicht der Übertragung von Ermächtigungen zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Die einzelnen Übertragungen sind in der Anlage erläutert.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Der Übertrag der Haushaltsansätze aus dem Jahr 2010 bewirkt die Abnahme der liquiden Mittel im Haushaltsjahr 2011, welche im Finanzhaushalt 2011 berücksichtigt wurde.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung nimmt die Übertragung von Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in das Jahr 2011 gemäß beiliegender Liste zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               21

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage