01.02.2011 - 8 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses und unter Berücksichtigung des Beschluss über den Durchführungsvertrag sowie dem Erschließungsvertrag zwischen Vorhabenträger und dem Zweckverband Grevesmühlen kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder der Stadt Grevesmühlen

Leitbild 2:              Grevesmühlen, die wachsende Stadt !

Projekt 19:              Entwicklung des ehemaligen Gewerbestandortes „Diamant“ zum

Wohnstandort

Priorität:              gering

 

Beschluss:

  1. Aufgrund des § 10 BauGB (Baugesetzbuch) i. V. mit § 12 und 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBl. l S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.Juli 2009 (BGBl. l S. 2585) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen unter Berücksichtigung des Abwägungsbeschlusses und nach Prüfung der Vorlage des Durchführungsvertrages die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Grevesmühlen „Wohnbebauung Karl-Marx-Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
  2. Die Begründung zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Grevesmühlen wird gebilligt.
  3. Der Flächennutzungsplan ist im Wege einer Berichtigung anzupassen.
  4. Der Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Grevesmühlen ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung für jedermann eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               8

Nein- Stimmen:              1

Enthaltungen:              0

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=667&TOLFDNR=7831&selfaction=print