22.03.2011 - 11 Konzessionsvertrag für die Gasversorgung in der...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der 1992 zwischen der Gemeinde Gägelow und der Gasversorgung Wismar-Land GmbH geschlossene Konzessionsvertrag über die Gasversorgung läuft am 25.11.2012 aus.

 

Nach § 46 (3) des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970 (3621)) müssen Gemeinden spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Konzessionsverträge das Vertragsende durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger oder im elektronischen Bundesanzeiger bekannt machen. Sofern sich mehrere Unternehmen bewerben, muss die Gemeinde bei Neuabschluss oder Verlängerung von Konzessionsverträgen ihre Entscheidung unter Angabe der maßgeblichen Gründe öffentlich bekannt machen.

 

Die Veröffentlichung des Interessenbekundungsverfahrens im Bundesanzeiger erfolgte am 13.10.2010. Der späteste Termin für die Abgabe einer Interessenbekundung war der 13.01.2011.

 

Die Gasversorgung Wismar Land GmbH hat als einziges Unternehmen mit Schreiben vom 14.12.2010 fristgerecht ihr Interesse zum Abschluss eines Konzessionsvertrages bekundet und ein Vertragsmuster vorgelegt.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den anliegenden Gas-Konzessionsvertrag mit der E.ON Gasversorgung Wismar Land GmbH mit folgender Ergänzung abzuschließen:

 

§ 7 Laufzeit

Der Gemeinde wird ein Sonderkündigungsrecht alle 5 Jahre eingeräumt.

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               11

Nein- Stimmen:              1

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage