27.09.2010 - 8 Wahl eines weiteren Mitgliedes in den Amtsaussc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Gemäß § 132 Abs. 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern besteht der Amtsausschuss aus den elf Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden. Nach Abs. 2 entsenden Gemeinden über 500 - 1 000 Einwohner ein weiteres Mitglied in den Amtsausschuss. Die Wahl kann offen oder geheim erfolgen.

 

Nach der Mandatsniederlegung von Frau Annette Prien am 22.07.2010 als weiteres Mitglied im Amtsausschuss macht sich die Wahl eines neuen weiteren Mitgliedes erforderlich.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung wählt in offener Abstimmung aus ihrer Mitte Herrn Rüdiger Schwarz als weiteres Mitglied in den Amtsausschuss.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 6

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:1