02.09.2010 - 9 Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeist...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Außerplanmäßige Ausgabe

Sachkonto: 81000.983000 " Zuschuss für Investitionen E.ON edis

 

Gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern traf der Bürgermeister am 02.07.2010 folgende Eilentscheidung:

Er genehmigte die außerplanmäßige Ausgabe für das Sachkonto 81000.983000 "Zuschuss für Investitionen E.ON edis" in Höhe von 2.726,30 Euro.

 

Von der E.ON edis liegt der Verwaltung vom 01.07.2010 eine Rechnung in Höhe von 2.726,30 Euro vor für die Umverlegung von 511 m NS-Kabel, die Errichtung eines 20-KV-Gittermastes und den Ersatz einer Transformatorenstation in der Ortslage Harmshagen auf der Grundlage des Konzessionsvertrages vom 01.05.2010.

Diese Baumaßnahme hat bei der Haushaltsplanung 2010 keine Berücksichtigung gefunden, daher ist ein Beschluss zur außerplanmäßigen Ausgabe erforderlich.

 

Die benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 2.726,30 Euro werden aus der Haushaltsstelle Park- und Grünanlagen - Erwerb von beweglichen Sachen, Sachkonto 58000.935000 zur Verfügung gestellt.

Für die nächste ordentliche Sitzung der Gemeindevertretung ist noch kein Termin festgelegt.

Da die vorliegende Rechnung von 01.07.2010 innerhalb von 14 Tagen beglichen werden muss, machte der Bürgermeister von seinem Recht der Eilentscheidung Gebrauch.

Gemäß 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Testorf-Steinfort vom 20. Juni 2007 § 5 Abs. 2 entscheidet der Bürgermeister bei außerplanmäßigen Ausgaben unterhalb der Wertgrenze von 2.000,00 Euro je Ausgabefall. Ein Beschluss der Gemeindevertretung ist erforderlich.

Diese Eilentscheidung bedarf der nachträglichen Bestätigung der Gemeindevertretung.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 02.07.2010 zur außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 2.726,30 Euro für die Haushaltsstelle 81000.983000 "Zuschuss für Investitionen E.ON edis".

Die benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 2.726,30 Euro werden aus der Haushaltsstelle 58000.935000 "Park- und Grünanlagen - Erwerb von beweglichen Sachen" zur Verfügung gestellt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               8

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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