01.07.2010 - 9 Besichtigung geplante Bebauung im Bebauungsplan...

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Dem von der CKW Wohnimmobilien GmbH eingebrachten Gestaltungskonzept zur Errichtung von mehreren Doppelhäusern im Ersatz zu der gem. B-Plan zulässigen Reihenhausbebauung wird nicht zugestimmt. Der Investor ist zu informieren, dass in Änderung des vorgelegten Entwurfs die Parkplätze im nördlichen Bereich angeordnet werden sollen und auf die vorgeschlagene dichte Bebauung im nördlichen Bereich verzichtet werden sollte. V. Bauamt

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