28.06.2010 - 8 Beschluß einer Straßenbaubeitragssatzung für di...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mallentin
- Datum:
- Mo., 28.06.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Reno Böhringer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Böhringer erläutert noch einmal die Notwendigkeit einer Satzung.
Sachverhalt:
Auf Grund des § 44 der KV M-V, in welchem die Grundsätze der Einnahmebeschaffung der Gemeinden geregelt sind, hat auch die Gemeinde Mallentin eine Straßenbaubeitragssatzung zu erlassen, um die Grundstückseigentümer teilweise an den Kosten zum Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen zu beteiligen.
Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg hat in ihrer Eigenschaft als Rechtsaufsichtsbehörde bereits mehrfach das Fehlen einer entsprechenden Satzung beanstandet.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Satzung der Gemeinde Mallentin über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) mit folgender Änderung im § 11:
"Diese Satzung tritt am 01.01.2011 in Kraft."