12.04.2010 - 5 Löschwasserversorgung / Vorbeugender Brandschut...

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Herr Baasner vom Zweckverband Wismar macht eingangs darauf aufmerksam, dass die Löschwasserversorgung Aufgabe der Gemeinde ist und dass die Hydranten im Eigentum des Zweckverbandes stehen und nicht der Feuerwehr gehören. Dennoch kann das Trinkwassernetz im Brandfall über das Hydrantensystem genutzt werden, auch wenn vom Zweckverband keine Garantie der gesetzlich geforderten Wassermenge von 48 m³/h (2 h lang) gegeben werden kann. Herr Baasner bittet im Fall der Wasserentnahme jedoch um Mitteilung der Feuerwehr. Herr Baasner händigt Herrn Klüßendorf sowie dem Ordnungsamt einen Hydrantenplan - mit Standorten und Wassermengen - für den Ortsteil Gägelow aus.

 

Herr Klüßendorf weist darauf hin, dass die Löschwasserversorgung aus dem Hydrantensystem in keiner Weise gesichert ist, da nicht genügend Wasser zur Verfügung steht. Er macht ebenfalls auf die Gefahren einer Wasserentnahme aus dem Trinkwassernetz aufmerksam (Seifenreste). Herr Klüßendorf betont, dass er als Wehrführer die Verantwortung trägt und schlägt daher vor, Regenrückhaltebecken zu errichten, um die Löschwasserversorgung sicherzustellen.

Es wird weiterhin vorgeschlagen, im Rahmen der Aufstellung neuer B-Pläne die umlagefähigen Erschließungskosten zu erhöhen, um diese für die Löschwasserversorgung zu nutzen.

 

Der Bauausschuss bittet den Zweckverband um Aushändigung weiterer Hydrantenpläne für die übrigen Ortsteile der Gemeinde Gägelow. Vorrangig ist der Hydrantenplan für Proseken zu erarbeiten. V. Zweckverband Wismar

Der Bauausschuss einigt sich darauf, den (Löschwasser)Teich in Stofferstorf herzurichten. V. Ordnungsamt

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