29.06.2010 - 7 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbeg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di., 29.06.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Marleen Steffen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Planer, Herr Hufmann, erläutert die vorgenommenen Änderungen.
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 1 wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow im März 1991 als Satzung beschlossen und im Jahre 1992 öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 1 hat seit seiner Bekanntmachung drei rechtskräftige Änderungen erfahren. Das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 wurde nur bis zum Satzungsbeschluss geführt. Die 4. Änderung wurde nicht zur Rechtskraft gebracht, weil sich zwischenzeitlich die Investitionsabsichten eines Investors geändert hatten. Die bisherigen rechtskräftigen Änderungen bezogen sich inhaltlich nicht auf den Geltungsbereich der nunmehr beabsichtigten 5. Änderung.
Die Gemeinde beabsichtigt, die hohe Anzahl der Werbeanlagen innerhalb des Gewerbegebietes zu reduzieren, zu ordnen und einheitlich zu gestalten. Zu diesem Zweck soll im Bereich der Ergänzung eine zentrale Werbeeinheit errichtet werden.
Um das Planungsziel der Gemeinde zu realisieren, soll der gesamte Bebauungsplan Nr. 1 auf Übereinstimmung mit diesen städtebaulichen Zielen überprüft werden.
Beschluss:
1. Die von der Gemeindevertretung Gägelow am 22.11.2005 aufgestellte 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 wird räumlich und inhaltlich ergänzt.
Räumlicher Gegenstand des ergänzenden Aufstellungsbeschlusses ist die Aufnahme der Flurstücke 19/10, 159/3 sowie 155/52 der Flur 1, Gemarkung Gägelow in das Änderungsverfahren (siehe auch beiliegenden Übersichtsplan über den Geltungsbereich).
Gegenstand der inhaltlichen Ergänzung ist die Steuerung von Werbeanlagen innerhalb des gesamten Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1.
2. Von dem im ursprünglichen Aufstellungsbeschluss formulierten Ziel, die Ansiedlung von innenstadtrelevantem Einzelhandel zu steuern und ggf. zu unterbinden, wird Abstand genommen. Mit dem nicht realisierten Neubau eines Möbelhauses ist das planungsrechtliche Erfordernis hierfür entfallen.
3. Es wird nunmehr folgendes Planungsziel verfolgt:
Mit der Aufnahme der Ergänzungsflächen sollen die planungsrechtlichen Voraus- setzungen für die Errichtung von zentralen Werbeanlagen innerhalb des Ergänzungsbereiches geschaffen werden.
Des Weiteren sollen im gesamten Geltungsbereich der 5. Änderung und Ergänzung des
Bebauungsplanes Nr. 1 die Festsetzungen hinsichtlich der Errichtung von Werbeanlagen
auf Übereinstimmung mit den planerischen Zielen der Gemeinde überprüft werden.
4. Die von der Gemeindevertretung aufgestellte 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1
wird als 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 weitergeführt.
5. Dieser Beschluss ersetzt den unter dem Tagesordnungspunkt 7.1 gefassten Beschluss
vom 18.05.2010 zur Tischvorlage "5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1
"Gewerbegebiet Gägelow, westlicher Teil"; Ergänzender Aufstellungsbeschluss".
6. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu
machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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770 kB
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