18.05.2010 - 7.1 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbeg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 5 wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow im Februar 1993 als Satzung beschlossen und im Jahre 1998 öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 5 hat seit seiner Bekanntmachung vier rechtskräftige Änderungen erfahren. Die bisherigen Änderungen bezogen sich jedoch nicht auf den Geldungsbereich der nunmehr beabsichtigten 5. Änderung.

 

Die Gemeinde beabsichtigt, die hohe Anzahl der Werbeanlagen innerhalb des Gewerbegebietes zu reduzieren, zu ordnen und einheitlich zu gestalten. Zu diesem Zweck soll im Bereich der Ergänzung eine zentrale Werbeeinheit errichtet werden.

 

Um das Planungsziel der Gemeinde zu realisieren soll der gesamte B-Plan Nr. 5 auf Übereinstimmung mit diesen städtebaulichen Zielen überprüft werden.

 

Beschluss:

  1. Die von der Gemeindevertretung Gägelow am 22.11.2005 aufgestellte 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 wird räumlich und inhaltlich ergänzt. Gegenstand des ergänzenden Aufstellungsbeschlusses ist die Aufnahme der Flurstücke 19/10, 159/3 sowie 155/52 der Flur 1, Gemarkung Gägelow in das Änderungsverfahren (Lage der Flurstücke, siehe Auszug aus dem Katasterkartenwerk in der Anlage).
  2. Die von der Gemeindevertretung aufgestellte 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 wird als 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 weitergeführt.
  3. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
    Mit der Aufnahme der Ergänzungsflächen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zentralen Werbeanlagen innerhalb des Ergänzungsbereiches geschaffen werden.
    Desweiteren sollen im gesamten Geltungsbereich der 5. Änderung und Ergänzung des B-Planes Nr. 1 die Festsetzungen hinsichtlich der Errichtung von Werbeanlagen auf Übereinstimmung mit den planerischen Zielen der Gemeinde geprüft werden.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               11

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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