27.04.2010 - 9 Vergabe eines Bürgerpreises der Gemeinde Gägelow
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di., 27.04.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Heidrun Köpke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die jährliche Vergabe eines Bürgerpreises der Gemeinde Gägelow.
Hierzu gelten folgende Grundsätze:
- Der Preis wird an verdienstvolle Bürger der Gemeinde Gägelow vergeben.
- Jährlich können bis zu 3 Personen mit dem Bürgerpreis geehrt werden.
- Die Preisverleihung ist verbunden mit einer Ehrenurkunde und einer Geldzuwendung von max. 50 € pro Person.
- Jeder Einwohner kann bis zum 30. November eines Jahres Vorschläge zur Auszeichnung unterbreiten. Diese sind an den Sozialausschuss zu richten, der eine Vorauswahl zu den eingereichten Vorschlägen trifft.
- Die Gemeindevertretung entscheidet auf der letzten oder ersten Sitzung eines Jahres über die Preisverleihung aus den eingereichten Vorschlägen.
- Die Überreichung des Preises erfolgt in der Regel auf dem Jahresempfang der Gemeinde Gägelow.