04.03.2010 - 6 Straßenausbaubeitragssatzung

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Herr Prahler erläutert die vorgelegte Straßenausbaubeitragssatzung. Der Entwurf "Gemeinsames Satzungsmuster des Innenministeriums M-V und des Städte- und Gemeindetages M-V e.V." wird bestätigt und soll ohne Abänderungen beschlossen werden.

 

Entstehen der Beitragspflicht, Veranlagung, Fälligkeit

Aussage vom Bauamtsleiter, Herr L. Prahler:
Zur Zeit sind die Berechnungen der Anliegerbeiträge und die daraus resultierende Versendung der Bescheide mit 3 Jahren in Verzug, ja in einigen Fällen bis 6 Jahre.

 

Schlussfolgerung für die Gemeinde:

Eine Gemeinde kann sich derartige Verzögerungen in der Beitragserhebung nicht leisten, solange sie in der Haushaltskonsolidierung ist. Es würde massiv in die Leistungsfähigkeit einer Gemeinde negativ eingreifen.

 

Forderung: Die Verwaltung hat schriftlich zu erklären, dass die Bescheide innerhalb von 10 Monaten nach Beendigung der Baumaßnahmen verschickt werden (siehe § 9 Straßenbausatzung). Bei Nichtzusage muss sich die Gemeinde heute schon um Alternativen kümmern, ein Rechtsanwaltsbüro ist zu konsolidieren, ggf. die Untere Rechtsaufsichtsbehörde.