02.02.2010 - 8 Aufhebung der erneuten Veränderungssperre für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Fenner gibt vorab bekannt, dass er das ausgewiesene Abstimmungsergebnis im Bauausschuss anzweifelt. Nach seiner Auffassung hat er sich enthalten.

Herr Haroske erläutert die Beschlussvorlage dahingehend, dass sie die logische Schlussfolgerung dieses Beschlusses aus dem Mitteilungen des Ministerums sei.

Herr Schmidt erkundigt sich nach den Möglichkeiten einer Verfassungsklage o. ä.
Herr Prahler erläutert, dass die Privilegierung aus dem BauGB hergeleitet wird, und dies ist Bundesrecht.

 

Sachverhalt:

Der Landkreis Nordwestmecklenburg wurde im Zusammenhang der vorliegenden Anträge auf Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 18 „Windpark am Krähenberg“ von der Genehmigungsbehörde, dem Staatliche Amt für Umwelt und Natur Schwerin, gebeten, sich zur  Rechtmäßigkeit der am 17.06.2008 beschlossenen und am 24.06.2008 bekannt gemachten erneuten Veränderungssperre zu äußern.

 

Die Prüfung des Landkreises – Fachdienst Bauordnung und Planung – ergab, dass die Satzung über eine erneute Veränderungssperre nach § 14 BauGB für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 18 „Windpark am Krähenberg“ rechtswidrig ist (siehe beiliegende Schreiben des Landkreises vom 12.10.2009 und vom 07.01.2010 [Anlage 3 und 5]).

 

Das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung M-V weist ebenfalls in seinem Schreiben vom 11.01.2010 daraufhin, dass die Veränderungssperre ihren Zweck verfehle (siehe Anlage 6).

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung über eine erneute Veränderungssperre nach § 14 BauGB für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 18 „Windpark am Krähenberg“ der Gemeinde Gägelow.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Aufhebungssatzung nach Beschluss auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               5

Nein- Stimmen:              1

Enthaltungen:              1

 

Anmerkung: Aufgrund des § 24 KV M-V haben folgende Gemeindevertreter weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu diesem TOP mitgewirkt:

- Herr Reinhard Siedenschnur

- Frau Ortrun Hünemörder

- Herr Jörg Hünemörder

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=452&TOLFDNR=4725&selfaction=print