18.01.2010 - 6.3 Aufhebung der erneuten Veränderungssperre für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Hünemörder ist i.S.v. § 24 KV befangen und wird von der Diskussion ausgeschlossen.

 

Herr Haroske und Herr Wandel berichten über die Ergebnisse der Gespräche mit dem Landkreis und dem Bauministerium Ende letzten Jahres. Beide Planungsbehörden haben in den Gesprächen bereits signalisiert, dass die bestehende Veränderungssperre nach ihrer Rechtsaufassung bei einer entsprechenden gerichtlichen Auseinandersetzung keinen Bestand haben wird. Dieser Rechtsauffassung geben sie in den dem Beschluss beigefügten Schreiben Nachdruck. Das Bauministerium zeigt ferner in den Schreiben auf, dass eine städtebauliche Planung im Rahmen eines B-Plan-Verfahrens nach ihrer Rechtsauffassung grundsätzlich ausgeschlossen sein dürfte. Sie gestehen hierbei ein, dass sich ihre Rechtsauffassung aufgrund der eingetretenen Rechtssprechung geändert hat. 

 

Her Prahler erläutert ergänzend, dass vor dem Hintergrund der planungsrechtlicher Einschätzungen der unteren und oberen Planungsbehörde aller Voraussicht nach die Veränderungssperre vom STAUN als Genehmigungsbehörde für die aktuellen, entscheidungsreifen, aber auch zukünftige Bauanträge ohnedies nicht berücksichtigen würde. Insofern besteht kein Erfordernis, diese aufrecht zu halten.

 

Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan sei grundsätzlich angestrebt, aber in Hinblick auf den weiterhin zu berücksichtigenden städtebaulichen Vertrag mit einem Investor eingehender zu prüfen, bevor die entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt wird. V: Bauamt

 

Der Landkreis nimmt Bezug auf ein Schreiben des Amts für Raumordnung im Zuge des B-Plan-Verfahrens. Dieses Schreiben sollte zur Beschlussfassung in der Gemeindevertretung ergänzt werden. V: Bauamt

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung über eine erneute Veränderungssperre nach § 14 BauGB für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 18 „Windpark am Krähenberg“ der Gemeinde Gägelow.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Aufhebungssatzung nach Beschluss auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 7

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:1

 

Befangen § 24 KV:1

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Anlagen zur Vorlage