23.11.2010 - 10 Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Die Inhaber des Land- und Baustoffhandel Klütz, Herren Stefan  Mevius und Nico Thern, betreiben seit 2006 den „Kreihnsdörper Landmarkt“ an der B105 in Grevesmühlen auf dem Flurstück 127/9 der Flur 6, Gemarkung Grevesmühlen.

Im Zusammenhang mit einer geplanten Vergrößerung der Geschäftsräume und des Angebotes  beabsichtigten die Inhaber  die unmittelbar angrenzende Halle der  Dachdeckerei Wittenburg auf dem Flurstück 127/10 zu erwerben und durch einen Anbau zu verlängern. Ziel ist es in dieser Halle zukünftig den „Kreihnsdörper Landmarkt“ auf einer Grundfläche von 750m² zu betreiben. Die  bisherigen Geschäftsräume des „Kreihnsdörper Landmarkt“ sollen nach Umzug in die neuen Geschäftsräume abgerissen werden.

 

Zur Schaffung von Baurecht für das geplante Vorhaben ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, einschließlich der Änderung des Flächennutzungsplanes, erforderlich.

 

Mit Antrag vom 25.10.2010 (PE: 03.11.2010) haben die Betreiber des „Kreihnsdörper Landmarktes“ auf der Grundlage des §12(2)  BauGB einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt (s. Anlage).

 

Die Stadt Grevesmühlen hat gemäß §12(2) BauGB über den Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

 

Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs-planes auf der Grundlage des Antrages vom 25.10.2010 (PE: 03.11.2010) des Land- und Baustoffhandel Klütz, St. Mevius & N. Thern GbR, Lübecker Straße 1b, 23948 Klütz laut Anlage.

 

  1. Voraussetzung für den Beginn und die Einleitung des Verfahrens ist die Regelung zur Übernahme von Aufwendungen in einem städtebaulichen Vertrag.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               8

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage