31.08.2010 - 21 Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Fe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung:

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes für den Teilbereich II mit Grundstücken, die am Badstüberbruch, Große Voßstraße, Kleine Voßstraße, Kleiner Vogelsang, Wismarsche Straße und Gr. Alleestraße belegen sind. 

 

Der Satzungstext, die Flurstücke und der Lageplan sind als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister, die Satzung nach Beschluss auszufertigen  und ortsüblich bekannt zu geben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               8             

Nein- Stimmen:              0             

Enthaltungen:              0             

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Anlagen zur Vorlage

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