01.06.2010 - 13 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Herr Mahnel, stellt das Projekt anhand von Skizzen vor. Er geht auf die Fassadengestaltung sowie auf die Gestaltung der einzelnen Etagen ein.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss zur Beschlussfassung:

 

Beschluss:

1.       Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 „Wohnbebauung Karl-Marx-Straße“.

2.       Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung sind für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu nutzen.

3.       Die Planung ist mit den Nachbargemeinden abzustimmen.

4.       In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass ein Umweltbericht nicht gefertigt wird und eine Ausgleichs- und Ersatzbilanz nicht erforderlich wird, weil es sich um ein Verfahren nach § 13a BauGB handelt.

5.       In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Grevesmühlen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

6.       Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei

Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsord-nung  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               8             

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage