11.05.2010 - 7.4 Kompetenzagentur Westmecklenburg/Güstrow (Nr. 1...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Antrag wir einstimmig abgelehnt, da gemäß § 3 der Förderrichtlinie der Stadt Grevesmühlen vom 01.01.2006 nur als gemeinnützig anerkannte juristische Personen mit Sitz in Grevesmühlen bei einem vorliegenden öffentlichen Interesse der Stadt Grevesmühlen Zuwendungen erhalten können.

 

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