Der Antrag wir einstimmig abgelehnt, da gemäß § 3 der Förderrichtlinie der Stadt Grevesmühlen vom 01.01.2006 nur als gemeinnützig anerkannte juristische Personen mit Sitz in Grevesmühlen bei einem vorliegenden öffentlichen Interesse der Stadt Grevesmühlen Zuwendungen erhalten können.