22.03.2010 - 14 Ausgleichsbetragserhebung für ausgewählte Grund...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 22.03.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Lars Prahler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die Ausgleichsbetragserhebung für Grundstücke im Bereich VI Hinterstraße/A.-Bebel-Str./Lindenallee/Kuhhirtengang; Am Gerberhof/Goethestraße; Bannowgang/Am Graben/Schradergang/Kleine Seestraße/Große Seestraße und im Bereich V Wismarsche Straße/Großer Vogelsang/Kleiner Vogelsang flächendeckend vorzubereiten und fordert die Verwaltung auf, mit den Eigentümern freiwillige Ablösevereinbarungen i.S.v. § 154 BauGB abzuschließen.
Für die Ablösevereinbarungen dient als Grundlage die grundstücksscharfen Wertermittlungen des öffentlich bestellten Sachverständigen Herrn Prof. Schäfer, wobei auf die Berechnung einer Abzinsung in den Gutachten verzichtet wird.
Im Ersatz und zur Vereinfachung wird folgende Abzinsung des Ausgleichsbetrags vereinbart:
Datum des Vertrages Abzinsung vom Ausgleichsbetrag
bis 30.09.2010 16,0 %
bis 30.09.2011 12,5 %
bis 30.09.2012 9,5 %
bis 30.09.2013 6,0 %
bis 30.09.2014 3,0 %
Die ausgewählten Grundstücke sind in Anlage 1 zum Beschluss flurstücksscharf gekennzeichnet.
Nach dem 30.09.2014 erfolgte Vertragsabschlüsse im in Anlage 1 ausgewiesenen Teilbereich des Sanierungsgebiets Altstadt beinhalten keine Abzinsung des ausgewiesenen Ausgleichsbetrags.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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170,9 kB
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