22.03.2010 - 12 Anordnung eines Umlegungsverfahrens nach §§ 45 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 22.03.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Werner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Es folgt eine Erläuterung der Beschlussvorlage, wobei auf das Beispiel der Darstellung auf der Internetseite Stadt Schwerin hingewiesen wird.
Beschluss:
Für die Realisierung des Bauquartiers Große Seestraße, Kleine Seestraße, Kleine Voßstraße, Behrensgang werden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Für den Bereich des Bebauungsplangebietes Große Seestraße, Kleine Seestraße, Kleine Voßstraße, Behrensgang wird hiermit die Umlegung U2 Altstadt gemäß § 46 (1) BauGB angeordnet.
2. Die Aufgaben der Umlegungsstelle gemäß § 46 (1) BauGB in Verbindung mit §1 Umlegungsausschusslandesverordnung (UmlALVO M-V) werden dem Umlegungsausschuss übertragen.
3. Die Tätigkeiten einer Geschäftsstelle zur Vorbereitung der im Umlegungsverfahren U 2 Große Seestraße, Kleine Seestraße, Kleine Voßstraße, Behrensgang zu treffenden Entscheidungen werden gemäß § 46 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 und 2 UmlALVO M-V dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Lothar Bauer, (Anschrift: Vermessungsbüro Lothar Bauer, Kanalstraße 20, 23970 Wismar) übertragen.