22.03.2010 - 12 Anordnung eines Umlegungsverfahrens nach §§ 45 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Es folgt eine Erläuterung der Beschlussvorlage, wobei auf das Beispiel der Darstellung auf der Internetseite Stadt Schwerin hingewiesen wird.

 

Beschluss:

Für die Realisierung des Bauquartiers „Große Seestraße, Kleine Seestraße, Kleine Voßstraße, Behrensgang“ werden folgende Beschlüsse gefasst:

1.                   „Für den Bereich des Bebauungsplangebietes „ Große Seestraße, Kleine Seestraße, Kleine Voßstraße, Behrensgang “ wird hiermit die Umlegung U2 „Altstadt“ gemäß § 46 (1) BauGB angeordnet.“

2.                   Die Aufgaben der Umlegungsstelle gemäß § 46 (1) BauGB in Verbindung mit §1 Umlegungsausschusslandesverordnung (UmlALVO M-V) werden dem Umlegungsausschuss über­tragen.

3.                   Die Tätigkeiten einer Geschäftsstelle zur Vorbereitung der im Umle­gungsverfahren U 2 „Große Seestraße, Kleine Seestraße, Kleine Voßstraße, Behrensgang“ zu treffenden Entscheidungen werden gemäß § 46 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 und 2 UmlALVO M-V dem Öffentlich be­stellten Vermes­sungsingenieur Lo­thar Bauer, (Anschrift: Vermessungsbüro Lothar Bauer, Kanalstraße 20, 23970 Wismar) über­tragen.“

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              23              

Nein- Stimmen:              1

Enthaltungen:              0