08.03.2010 - 13 Ausgleichsbetragserhebung für ausgewählte Grund...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Prahler gibt einen Überblick und Informationen über die Grundstücke, die von der hier in Rede stehenden Ausgleichsbetragserhebung betroffen sind sowie einen Überblick über den Sanierungsstand.

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Ausgleichsbetragserhebung für Grundstücke im Bereich VI “Hinterstraße/A.-Bebel-Str./Lindenallee/Kuhhirtengang; Am Gerberhof/Goethestraße; Bannowgang/Am Graben/Schradergang/Kleine Seestraße/Große Seestraße“ und im Bereich V „Wismarsche Straße/Großer Vogelsang/Kleiner Vogelsang“ flächendeckend vorzubereiten und fordert die Verwaltung auf, mit den Eigentümern freiwillige Ablösevereinbarungen i.S.v. § 154 BauGB abzuschließen.

 

Für die Ablösevereinbarungen dient als Grundlage die grundstücksscharfen Wertermittlungen des öffentlich bestellten Sachverständigen Herrn Prof. Schäfer, wobei auf die Berechnung einer Abzinsung in den Gutachten verzichtet wird.

 

Im Ersatz und zur Vereinfachung wird folgende Abzinsung des Ausgleichsbetrags vereinbart:

 

Datum des VertragesAbzinsung vom Ausgleichsbetrag

 

bis 30.09.201016,0 %

bis 30.09.201112,5 %

bis 30.09.2012  9,5 %

bis 30.09.2013  6,0 %

bis 30.09.2014  3,0 %

 

Die ausgewählten Grundstücke sind in Anlage 1 zum Beschluss flurstücksscharf gekennzeichnet.

 

Nach dem 30.09.2014 erfolgte Vertragsabschlüsse im in Anlage 1 ausgewiesenen Teilbereich des Sanierungsgebiets „Altstadt“ beinhalten keine Abzinsung des ausgewiesenen Ausgleichsbetrags.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 8

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage