14.01.2010 - 6 Möglichkeiten eines Umlegungsverfahrens gemäß §...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Do., 14.01.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Herr
Prahler leitet ein, dass die damalige Blockbereichsplanung für das o.g.
Quartier, die eine Verbesserung der Innenhofsituation vorsieht mit dem Ziel
Anwohnerparkplätze zu schaffen (u.a. mit dem Ausbau der ehem. Werkstatt als
Parkdeck), auf Grund der schwierigen Grundstücksverhältnisse (strittige Grenze,
bunt gewürfelte Eigentumsstruktur) bisher nicht umgesetzt werden konnte. Diese
Probleme könnten mit einem Umlegungsverfahren gelöst werden.
Herr
Harnack (Vermessungsbüro) erläutert daraufhin mittels einer Präsentation den
grundsätzlichen Ablauf eines Umlegungsverfahrens zur Schaffung von
erschlossenen und nutzbaren Baugrundstücken entsprechend des Nutzungskonzeptes.
Herr
Harnack empfiehlt, einen Umlegungsausschuss zu bilden, der alle erforderlichen
Beschlüsse fasst, da dieser neutral und auf kurzen und flexiblen Wegen
entscheiden kann und die Verwaltung sowie die Stadtvertretung entlastet. Der
Umlegungsausschuss setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen (3 Fachmitglieder und
2 Stadtvertreter).
Fragen
der Ausschussmitglieder zur zwingenden Notwendigkeit des Umlegungsverfahrens
und der Zusammensetzung des Umlegungsausschusses sowie der grundsätzlich zu
entstehenden Kosten des Ausschusses und der Geschäftsstelle sowie für die
Anlieger (Ausgleichsbeträge) werden beantwortet.
Herr
Prahler macht schließlich darauf aufmerksam, dass die damalige
Blockbereichsplanung erneuert werden muss.
Der Bauausschuss
stimmt mehrheitlich dafür, eine Beschlussvorlage zur Einleitung des
Umlegungsverfahrens vorzubereiten.