16.12.2009 - 6 Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeist...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

 

Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 39, Abs. 3 KV- M-V

Überplanmäßige Ausgabe

Sachkonto 63000.960300 „Straßenbau Dorfstraße Bössow“

 

Gemäß § 39 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern traf der Bürgermeister folgende Eilentscheidung:

Er genehmigte die überplanmäßige Ausgabe für das Sachkonto 63000.960300 „Ausbau Dorfstraße Bössow“ in Höhe von 11.965,22 Euro.

 

In der Haushaltsstelle 63000.960300 stehen derzeit noch 4.556,80 Euro zur Verfügung. Nach Vorliegen der Schlussrechnungen der Firma ASGARD und des Ing.-Büros Wittenburg stellt sich jedoch heraus, dass diese finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Schlussrechnungen bezahlen zu können. Es werden weitere 11.965,22 Euro benötigt.

Die Abrechnung ergab Mehrkosten gegenüber der Angebotssumme, die Honorarkosten wurden im Planansatz für 2009 zu gering dargestellt.

 

Die noch benötigten finanziellen Mittel werden aus nachfolgend aufgeführten Haushaltsstellen zur Verfügung gestellt:

 

1.635,63 Euro               Haushaltsstelle 81000.210000 „Elektrizitätsversorgung: Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen, Mehreinnahme gegenüber Plan 2009

10.329,59 Euro              Haushaltsstelle 63000.36133 „ Zuweisung über Dorferneuerung Dorfstraße Bössow“ Mehreinnahmen an Fördermittel

 

Für die nächste ordentliche Sitzung der Gemeindevertretung ist noch kein Termin festgelegt. Um den Abruftermin einhalten zu können und somit die Zuwendung nicht zu gefährden, musste er von seinem Recht der Eilentscheidung Gebrauch machen.

 

Gemäß § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Warnow entscheidet der Bürgermeister bei überplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Wert von 3.000,00 Euro.

Ein Beschluss der Gemeindevertretung ist erforderlich.

 

Diese Eilentscheidung bedarf der nachträglichen Bestätigung der Gemeindevertretung.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 04.11.2009 zur überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 11.965,22 Euro für das Sachkonto 63000.960300 „Ausbau Dorfstraße Bössow“.

 

Die benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 11.965,22 Euro werden aus nachfolgend aufgeführten Haushaltsstellen zur Verfügung gestellt:

 

1.635,63 Euro               Haushaltsstelle 81000.210000 „Elektrizitätsversorgung: Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen, Mehreinnahme gegenüber Plan 2009

10.329,59 Euro              Haushaltsstelle 63000.36133 „ Zuweisung über Dorferneuerung Dorfstraße Bössow“ Mehreinnahmen an Fördermittel

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               9

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0