03.11.2009 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21 "Hühnerberg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat am heutigen Tage die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 21 „Hühnerberg“ beschlossen. Des Weiteren beschloss die Gemeinde, auf eine Durchführung einer Altlastenerkundung zu verzichten.

Vor diesem Hintergrund kann nunmehr nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

Beschluss:

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtskräftigen Änderungen beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 21 mit der Gebietsbezeichnung "Hühnerberg", begrenzt im Osten von der Gemeindegrenze nach Zierow, im Süden von der bestehenden Kleingartenanlage, im Westen von der Wohnbebauung an der Kirschenallee und im Norden von Wohnungsbau- und Grünflächen des Bebauungsplanes Nr. 10, umfassend die Grundstücke 6/56 (teilw.), 6/43, 4/168, 6/70 (teilw.) 3/206 (teilw.) sowie 6/66 (teilw.) der Flur 1, Gemarkung Proseken als Satzung.

 

  1. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 21 wird gebilligt

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 Landes-bauordnung als Satzung.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               11

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              1

 

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass ein Löschwasserkonzept erarbeitet werden muss.