03.11.2009 - 10 Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow

Beschluss:
geändert beschlossen
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Sachverhalt:

Die bisherige Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow hat sich in der Vergangenheit im Wesentlichen bewährt. Dennoch ist es mit Beginn der Wahlperiode 2009/2014 angebracht, dass die neue Gemeindevertretung über eine Hauptsatzung beschließt.

 

In die nun vorgelegte Hauptsatzung sind folgende Änderungen/Ergänzungen gegenüber der derzeit gültigen Hauptsatzung vom 20. Juni 2006 vorgenommen.

Diese sind im Text rot dargestellt und werden wie folgt erläutert:

 

§ 2                             Hier wurden die Ortsteile aufgenommen.

 

§ 3 Abs. 1              Die ehemals „Soll“-Bestimmung wurde in eine „Kann“-Bestimmung umgewandelt.

 

§ 4 Abs. 4              Es erscheint realistischer, der Beantwortung von Anfragen Zeit bis zur nächsten GV-Sitzung zu lassen.

 

§ 5 Abs. 2              Zusätzlich wurde der auf der konstituierenden Sitzung gebildete Bildungsausschuss aufgenommen.

 

§ 6 Abs. 3, Punkt 1:               Hier erfolgt eine redaktionelle Berichtigung i. V. m. der Kommunalverfassung (§ 35 Abs. 2, Satz 11 und 12 KV M-V)

 

§ 7 Abs. 3              Zusätzlich wurde eine Entscheidungsbefugnis des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe nach der HOAI in Höhe von 3.000 Euro aufgenommen.

 

§ 10 Abs. 2              Die Bewirkungsregelung fehlte in der bisherigen Hauptsatzung.

 

§ 10 Abs. 3              Zusätzliche Aufnahme der nachrichtlichen Internetbekanntmachung, jedoch ohne Rechtswirkung.

 

Zur vorliegenden Hauptsatzung werden folgende Änderungsanträge gestellt:

-          § 10 (6) Streichung                                                                                                  angenommen

-          § 3 (1) Satz 1 wird das Wort "kann" durch "soll" ersetzt                                          angenommen

-          § 2 Die Ortsteile sind alphabetisch aufzuführen.                                                        angenommen

-          § 5 (2) Zuordnung der Aufgaben Ausschüsse
Bauausschuss hinzufügen: Brandschutz
Kultur- und Sozialausschuss Änderung wie folgt:
Betreuung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Unterstützung Vereinsleben, Tourismusentwicklung, Partnerschaftliche Angelegenheiten, Entwicklung und Förderung der Solidargemeinschaft, Jugendförderung
Bildungsausschuss hinzufügen: Kindertagesstätten                                          angenommen

-          Antrag auf Umbenennung des Bildungsausschusses in Schulausschuss              abgelehnt

-          § 7 (3) Änderung des Wertes "3.000 Euro auf 1.500 Euro"                            angenommen

 

Weiterhin wurde festgestellt, dass folgende Korrekturen bzw. Ergänzungen eingefügt bzw. gestrichen werden sollen:

-       § 4 (4) letzter Satz hinzufügen hinter "beantwortet werden": "können jedoch unter Wahrung von Ablauffristen zu einem späteren Zeitpunkt beantwortet werden."

-       § 6 (2) muss es heißen: "nach § 7 dieser Satzung".

-       § 7 (2) muss es heißen: "nach § 6 Abs. 3 dieser Hauptsatzung".

-       § 7 (3) muss es heißen: "sowie nach der VOF".

-       § 10 (3) muss es heißen: eine Unterrichtung

-       § 10 (6) ersatzlos streichen

-       § 10 (7) einfügen hinter "Bekanntmachungstafel" "der Stadtverwaltung Grevesmühlen, Rathausplatz 1, 23936 Grevesmühlen".

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt die vorgelegte neue Hauptsatzung mit den o. a. Änderungen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               12

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0