03.11.2009 - 10 Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di., 03.11.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Margarete Steffen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Sachverhalt:
Die bisherige Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow hat sich in der Vergangenheit im Wesentlichen bewährt. Dennoch ist es mit Beginn der Wahlperiode 2009/2014 angebracht, dass die neue Gemeindevertretung über eine Hauptsatzung beschließt.
In die nun vorgelegte Hauptsatzung sind folgende Änderungen/Ergänzungen gegenüber der derzeit gültigen Hauptsatzung vom 20. Juni 2006 vorgenommen.
Diese sind im Text rot dargestellt und werden wie folgt erläutert:
§ 2 Hier wurden die Ortsteile aufgenommen.
§ 3 Abs. 1 Die ehemals „Soll“-Bestimmung wurde in eine „Kann“-Bestimmung umgewandelt.
§ 4 Abs. 4 Es erscheint realistischer, der Beantwortung von Anfragen Zeit bis zur nächsten GV-Sitzung zu lassen.
§ 5 Abs. 2 Zusätzlich wurde der auf der konstituierenden Sitzung gebildete Bildungsausschuss aufgenommen.
§ 6 Abs. 3, Punkt 1: Hier erfolgt eine redaktionelle Berichtigung i. V. m. der Kommunalverfassung (§ 35 Abs. 2, Satz 11 und 12 KV M-V)
§ 7 Abs. 3 Zusätzlich wurde eine Entscheidungsbefugnis des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe nach der HOAI in Höhe von 3.000 Euro aufgenommen.
§ 10 Abs. 2 Die Bewirkungsregelung fehlte in der bisherigen Hauptsatzung.
§ 10 Abs. 3 Zusätzliche Aufnahme der nachrichtlichen Internetbekanntmachung, jedoch ohne Rechtswirkung.
Zur vorliegenden Hauptsatzung werden folgende Änderungsanträge gestellt:
- § 10 (6) Streichung angenommen
- § 3 (1) Satz 1 wird das Wort "kann" durch "soll" ersetzt angenommen
- § 2 Die Ortsteile sind alphabetisch aufzuführen. angenommen
- § 5 (2) Zuordnung der Aufgaben Ausschüsse
Bauausschuss hinzufügen: Brandschutz
Kultur- und Sozialausschuss Änderung wie folgt:
Betreuung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Unterstützung Vereinsleben, Tourismusentwicklung, Partnerschaftliche Angelegenheiten, Entwicklung und Förderung der Solidargemeinschaft, Jugendförderung
Bildungsausschuss hinzufügen: Kindertagesstätten angenommen
- Antrag auf Umbenennung des Bildungsausschusses in Schulausschuss abgelehnt
- § 7 (3) Änderung des Wertes "3.000 Euro auf 1.500 Euro" angenommen
Weiterhin wurde festgestellt, dass folgende Korrekturen bzw. Ergänzungen eingefügt bzw. gestrichen werden sollen:
- § 4 (4) letzter Satz hinzufügen hinter "beantwortet werden": "können jedoch unter Wahrung von Ablauffristen zu einem späteren Zeitpunkt beantwortet werden."
- § 6 (2) muss es heißen: "nach § 7 dieser Satzung".
- § 7 (2) muss es heißen: "nach § 6 Abs. 3 dieser Hauptsatzung".
- § 7 (3) muss es heißen: "sowie nach der VOF".
- § 10 (3) muss es heißen: eine Unterrichtung
- § 10 (6) ersatzlos streichen
- § 10 (7) einfügen hinter "Bekanntmachungstafel" "der Stadtverwaltung Grevesmühlen, Rathausplatz 1, 23936 Grevesmühlen".
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt die vorgelegte neue Hauptsatzung mit den o. a. Änderungen.