30.11.2009 - 7 Satzung der Stadt Grevesmühlen über den vorhabe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Umweltausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 30.11.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Die
Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über die Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 „Wohnbebauung
Karl-Marx-Straße“.
2.
Das Plangebiet
befindet sich westlich der Karl-Marx-Straße, südlich des Amtsgerichts und
grenzt im Süden und im Westen an vorhandene dem Wohnen dienende Bebauung an.
3.
Die
Planungsziele bestehen in der Vorbereitung von Grundstücken für eine
Wohnbebauung. Vorgesehen ist die Errichtung von 78 WE in mehrgeschossigen
Gebäuden. Straßenbegleitend zur Karl-Marx-Straße sind länger gestreckte Gebäude
vorgesehen. Im hinteren Bereich des Grundstücks sind Stadtvillen vorgesehen. Etwa
42 WE sind als „Barrierefreies Betreutes Wohnen“ vorgesehen.
4.
Der
Bebauungsplan wird als Plan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt.
Eine Eingriffs-/Ausgleichsregelung und ein Umweltbericht sind nicht
erforderlich. Die Flächen werden wieder nutzbar gemacht.
5.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit sind auf der
Grundlage des Aufstellungsbeschlusses mit den dargestellten Planungszielen
frühzeitig in Anlehnung an § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB am Aufstellungsverfahren
zu beteiligen.
Herr Neumann erläutert
diese Vorlage und ergänzt, dass wir das Vorhaben im vergangenen Bauausschuss
behandelt haben. Es ist hier leider kein Ausgleich erforderlich, es erfolgt
aber eine Entsiegelung von Flächen.
Dieser Vorlage stimmen alle
8 Ausschussmitglieder mit Ja zu.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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184,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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559,5 kB
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