22.09.2009 - 7 Rücknahme der Hortaufgaben und Eintritt in den ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Sachverhalt:

Seit Auflösung des Amtes Gägelow und die Zuordnung der Gemeinde Gägelow zum Amt Grevesmühlen- Land zum 01.01.2005 nimmt das Amt Grevesmühlen- Land die Aufgabe der Schulträgerschaft wahr. Ein rechtswirksamer Schulträgerwechsel ist nicht erfolgt, da der Wechsel der Schulträgerschaft nach § 105 Absatz 1 Schulgesetz M-V einer Genehmigung der obersten Schulaufsichtsbehörde bedarf.

Das Bildungsministerium hat das Amt Grevesmühlen- Land deshalb mehrfach aufgefordert, hier einen rechtswirksamen Zustand herbeizuführen. In jedem Fall ist ein Beschluss der Gemeindevertretung Gägelow erforderlich.

 

Die Gesamtproblematik ist in den letzen zwei Jahren in den Ausschüssen und in der Gemeindevertretung Gägelows mehrfach besprochen worden. Auch die finanziellen Auswirkungen sind umfassend dargestellt worden.

Die Gemeinde Gägelow beschloss dann am 16.09.2008 die Übernahme der Schulträgerschaft für die Regionale Schule mit Grundschule in Proseken rückwirkend zum 01.01.2005 und übernahm damit auch das Eigentum an der Schulimmobilie einschließlich Turnhalle sowie der daraufliegenden Verpflichtungen.

 

Am 18.11.2008 ist der Wechsel der Schulträgerschaft infolge der Auflösung des Amtes Gägelow vom Amt Gägelow auf die Gemeinde Gägelow rückwirkend zum 01.01.2005 durch die oberste Schulbehörde genehmigt worden ist.

 

Hinsichtlich der Haushaltsabwicklung im Jahre 2008 sind aus Vereinfachungsgründen die Einzelbuchungen bis zum Jahresende weiter über den Amtshaushalt Grevesmühlen- Land vorgenommen worden.

 

Die Gemeinde Gägelow sieht sich als Schulträger und Eigentümer der schulischen Gebäude und Anlagen auch verantwortlich für die Hortaufgaben. Außerdem nutzt der Hort Räume der Schule Proseken und die Turnhalle. Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung der Gemeinde Gägelow, in den Überleitungsvertrag mit Nutzungsvertrag des Amtes Grevesmühlen- Land mit dem Förderverein JUL e.V. zum 1. Januar 2009 eintreten.

 

Beschluss:

Die Gemeinde Gägelow beschließt – unter der Voraussetzung der schnellstmöglichen Überarbeitung des Nutzungsvertrages - die Rücknahme der Hortaufgaben und den Eintritt in den Überleitungsvertrag mit Nutzungsvertrag des Amtes Grevesmühlen-Land mit dem Förderverein JUL e.V. zum 1. Januar 2009.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               10

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              1