07.10.2009 - 11 Satzung über den Bebauungsplan Nr.3 der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses vom 27.05.2009 und der Ergänzung vom 07.10.2009 sowie der getroffenen Vereinbarung zu Kompensationsmaßnahmen und dem Beschluss über den städtebaulichen Vertrag kann nun der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst werden.

 

Die rechtskräftige Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 darf erst nach Erfüllung der entsprechenden Forderungen aus dem städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde und der Eigentümergemeinschaft vorgenommen werden.

 

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warnow beschließt die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Warnow „Ferienanlage an der Wasserburg“ in Großenhof.
  2. Die Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Warnow „Ferienanlage an der Wasserburg“ in Großenhof wird gebilligt.
  3. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Warnow „Ferienanlage an der Wasserburg“ in Großenhof ist nach Satzungsbeschluss rechtskräftig und ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist anzugeben, wo die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Warnow „Ferienanlage an der Wasserburg“ in Großenhof während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
  4. Die Bekanntmachung der Satzung darf nicht vor Übergabe der vereinbarten notariellen Verträge entsprechend § 2 Abs. 1 bis 3 des Städtebaulichen Vertrages  zur Absicherung der Forderungen des Abwägungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 3 erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               8

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0