07.10.2009 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr.3 der Gemeind...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Warnow
- Datum:
- Mi., 07.10.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Mahnel erläutert im Vorfeld ausführlich die Beschlussvorlage zur Satzung über den B-Plan Nr. 3 der Gemeinde Warnow „Ferienanlage an der Wasserburg“. Besonders wurde hierbei auf die Stellungnahmen der einzelnen Behörden eingegangen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Warnow hatte bereits den Abwägungsbeschluss am 27.05.2009 gefasst.
Unter Berücksichtigung neuester Anforderungen und Abstimmungen wird der Abwägungsbeschluss ergänzt.
Hierzu gehört insbesondere, dass die Stellungnahme eines Bürgers mit einbezogen wird. Hier werden die Belange nicht berücksichtigt, weil die Gemeinde kein Einfluss auf Feuerwerke hat. In der Begründung wird eine Passage aufgenommen.
Im Zusammenhang mit der Abwägung hat sich ergeben, dass die Löschwasserbereitstellung abschließend über einen Weg, der im Flurneuordnungsverfahren geregelt wird, gesichert werden kann. Dies wird berücksichtigt und entsprechend dargestellt und in den Unterlagen ergänzt.
Sämtliche Belange der Wald- und Ausgleichs-/Ersatzproblematik sind abschließend geregelt. Die Funktion von Grundstücken für die Ver- und Entsorgung ist gegeneinander und untereinander gesichert. Die Abwägung vom 27.05.2009 wird hiermit ergänzt.
Zur Umsetzung der Festlegungen und Forderungen aus dem Abwägungsbeschluss wird der Gemeinde empfohlen einen Städtebaulichen Vertrag mit der Eigentümergemeinschaft der Wochenendhäuser im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 3 abzuschließen.
Beschluss:
- Der Abwägungsbeschluss vom 27.05.2009 der Gemeindevertretung der Gemeinde Warnow zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 „Ferienanlage an der Wasserburg“ wird hiermit ergänzt (s. Anlage). Die ergänzende Abwägung wird von der Gemeindevertretung lt. Anlage beschlossen.
- Diejenigen, die Anregungen und Stellungnahmen vorgetragen haben, sind über das Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
- Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses ist der Satzungsbeschluss zu fassen.
