07.09.2009 - 6 Diskussion zur Änderung des Bebauungsplanes Nr....

Reduzieren

Wortprotokoll

Auf der Gemeindevertretersitzung am 24.02.09 wurde mitgeteilt, dass sich die Eigentümer der Grundstücke zwischen Ahornring und Stadtweg entgegen der Festsetzungen im B-Plan rückwärtige Auffahrten geschaffen haben. Daraufhin wurde durch den Landkreis Nordwestmecklenburg als untere Bauaufsichtsbehörde ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet. Die Eigentümer beantragten dann die Änderung des B-Planes Nr. 10. Den betreffenden drei Grundstückseigentümern wurde schriftlich mitgeteilt, dass sie im Falle einer B-Plan-Änderung vom Stadtweg erschlossen wären und somit im Falle des Ausbaus beitragspflichtig wären. Daraufhin teilten die Eigentümer mit, dass eine Änderung nicht mehr gewünscht wird.

 

Reduzieren

Beschluss:

Eine Änderung des Bebauungsplan Nr. 10 zur Zulassung von rückwärtigen Zufahrten von dem Stadtweg wird nicht vorgenommen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 8

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=337&TOLFDNR=3757&selfaction=print