08.07.2009 - 10 Wahl eines weiteren Mitgliedes in den Amtsaussc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Gemäß § 132 Abs. 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern besteht der Amtsausschuss aus den zehn Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden. Nach Abs. 2 entsenden Gemeinden über 500 – 1 000 Einwohner ein weiteres Mitglied in den Amtsausschuss. Die Wahl kann offen oder geheim erfolgen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung wählt in offener/geheimer Abstimmung aus ihrer Mitte Frau Ute Wieggrebe als weiteres Mitglied in den Amtsausschuss.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               7

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              1

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