30.06.2009 - 3 Beschluss über die Gültigkeit der Wahlen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt unter dem Vorbehalt, dass binnen einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses keine Einsprüche zur Wahl gemäß §§ 43 und 70 des Kommunalwahlgesetzes M-V eingehen:

 

  1. die Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow für gültig zu erklären,
  2. die Wahl des gewählten Bewerbers für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Gägelow für gültig zu erklären.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               12

Nein- Stimmen:              -

Enthaltungen:              -

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