30.06.2009 - 3 Beschluss über die Gültigkeit der Wahlen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di., 30.06.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Heidrun Köpke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt unter dem Vorbehalt, dass binnen einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses keine Einsprüche zur Wahl gemäß §§ 43 und 70 des Kommunalwahlgesetzes M-V eingehen:
- die Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow für gültig zu erklären,
- die Wahl des gewählten Bewerbers für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Gägelow für gültig zu erklären.