06.07.2009 - 3 Beschluss über die Gültigkeit der Wahlen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mallentin
- Datum:
- Mo., 06.07.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Heidrun Köpke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Gemäß §§ 44, 71 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KWG M-V) hat die neue Vertretung über die Gültigkeit der Wahl und über Einsprüche gem. §§ 43, 70 KWG M-V zu beschließen. Im Rahmen der Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses lagen für die Gemeinde Mallentin keine Einsprüche für die Gültigkeit der Wahl vor.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mallentin beschließt:
- die Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Mallentin für gültig zu erklären,
- die Wahl des gewählten Bewerbers für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Mallentin für gültig zu erklären.