20.07.2021 - 8 Antrag auf Einleitung eine Bebauungsplanverfahr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Krohn findet, dass die Fläche sich gut für 4 Bauplätze anbieten würde, da der Ackerwert dort gleich null sei.

 

Herr Reppenhagen berichtet, dass der Bauausschuss sich mehrheitlich gegen die Einleitung eines B-Plan-Verfahrens entschieden hat, da der Eingriff in die Natur sehr schmerzlich und das Vorhaben aus städtebaulicher Sicht nicht unbedingt logisch wäre. Zudem haben sich viele Anwohner ebenfalls dagegen ausgesprochen.

 

Herr Schulz geht darauf ein, dass die Stadtentwicklung Bestandteil des Flächennutzungsplanes ist. Hier ist auch festgelegt, dass in Questin keine Flächen entwickelt werden sollen. Er spricht sich dafür aus, dass nicht jede Lücke bebaut werden sollte. Weiterhin geht er auf den Konflikt ein, dass sich die Anwohner über den Lärmpegel der Windkraftanlagen beschweren. Zum Schluss betont er, dass die Zuständigkeit zu Einhaltung der Vorgaben bei der Stadt liegt. Er spricht sich gegen die Einleitung eines B-Planverfahrens aus.

 

Herr Baetke berichtet von der kontroversen Diskussion während der gestrigen Sitzung des Bauausschusses. Er betont, dass Wohnbebauung zur Entwicklung benötigt wird, besonders in den Ortslagen außerhalb von Grevesmühlen. Er spricht sich für das Vorhaben aus.

 

Frau Münter spricht sich gegen das Vorhaben aus. Sie geht darauf ein, dass überlegt geplant werden sollte. In Zukunft sollte der Fokus mehr auf nachhaltige Entwicklung gelegt werden, um u.a. Naturkatastrophen vorzubeugen. Weiterhin geht sie auf die Wichtigkeit ein, dass die Bedürfnisse der Menschen und die Infrastruktur bedient werden können. Aus ihrer Sicht gibt es andere Möglichkeiten der Bebauung in Questin.

 

Herr Krohn betont, dass es während der Radtour auch Befürworter im Dorf gab. Aktuell geht es nur um die Einleitung eines B-Planes und noch nicht um den Plan an sich. Herr Krohn berichtet außerdem von Problemen der Anwohner bei Starkregen. Wenn der B-Plan entwickelt werden sollte, kann auf die Straßen- und Abwasserproblematik reagiert werden. Er spricht sich für die Einleitung des B-Plan-Verfahrens aus.

 

Frau Münter merkt an, dass ein B-Plan zu teuer ist, um einfach nur zu testen. Sie erinnert an das Starkregenereignis von 2019 und spricht sich dagegen aus Versuche zu starten.

 

Herr Schulz ist der Meinung, dass Bauleitplanung grundsätzlich erfolgsorientiert sein sollte. Er spricht sich dagegen aus.

 

Herr Baetke vertritt die Ansicht, dass es eine schlüssige Entwicklung und ein Gewinn für die Ortslage wäre. Er spricht sich für den Beschluss aus.

 

Der Bürgermeister informiert, dass die Kosten durch den Vorhabenträger übernommen werden.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt, dem beiliegenden Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 BauGB für den Neubau von Wohnbebauung im OT Questin zu zustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

        davon anwesend:

21

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

13

Enthaltungen:

2

 

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Sachverhalt:

Es wird die Eröffnung des B-Plan-Verfahrens beantragt (siehe Anlage 1).

Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke liegen nicht innerhalb eines Bebauungsplanes und sind im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

 

Zur Realisierung der Vorstellungen des Vorhabenträgers ist eine neue Überplanung der Flache durch einen Bebauungsplan sowie ggfs. die Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 12 BauGB erforderlich.

 

Der Antragssteller wird mit dem Eigentümer einen Optionsvertrag schließen und die Kosten übernehmen. Entsprechende Nachweise werden nachgereicht.

 

Auf der Grundlage des § 12 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag eines Vorhabenträgers über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

 

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Anlagen zur Vorlage