09.06.2021 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 11 "Wohngebi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Finanzausschuss Gägelow
- Datum:
- Mi, 09.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Bahlcke erläutert kurz den Sachverhalt. Herr Brügge und Herr Dohse (Erschließungsplaner) stellten den Erschließungsplan zum Bebauungsplan Proseken-Süd im Bauausschuss vor.
Herr Fenner macht folgende Ausführungen:
Für die abschließende Planung muss noch der gewünschten Leuchttypen für die Straßenbeleuchtung mitgeteilt werden.
Bezüglich der Hausanschlüsse für Gas müssen noch Absprachen mit den Eigentümern getroffen werden. Ein Regenwasserrückhaltebecken wird nicht gebaut. Für den Feuerschutz wird eine Zisterne mit ca. 100 m³ Wasser übergeben. Über die Bepflanzung muss man sich ebenfalls noch einigen. Der Start der Erschließung ist nach der notariellen Beurkundung. Vorab beginnt die archäologische Voruntersuchung im Juni. Die Bauzeit wird auf 9 Monate geschätzt. Die Gemeinde muss sich noch zu den Straßennamen äußern, hier sind Vorschläge zur nächsten Gemeindevertretersitzung willkommen.
Im Nachtragshaushalt sollte eventuell die Anlegung eines unbefestigten Wanderweges/Grünpfades eingeplant werden.
Herr Helms-Ferlemann teilt mit, dass es 15 Interessenten aus der Gemeinde gibt.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des § 124 BauGB kann die Erschließung durch Vertrag auf einen Dritten
übertragen werden.
Der Vorhabenträger ist gleichzeitig Eigentümer der zu bebauenden Grundstücksflächen im
Geltungsbereich des B-Planes Nr. 11.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow fasst den Beschluss zum
städtebaulichen Vertrag über die Planung und Herstellung der Erschließungsanlagen
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 „Wohngebiet Proseken Süd“ gemäß Anlage.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen
Vertrag (Erschließungsvertrag) lt. Anlage abzuschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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