19.04.2021 - 15.1 Antrag der SPD Fraktion - Aussetzen der Tempo 2...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Herr Baetke erläutert den Antrag: Die Änderung hätte in den Ausschüssen beraten und in

der Stadtvertretung entschieden werden müssen. Landkreis kann seine Auffassung zur

Verkehrsführung nur im Einvernehmen mit den politischen Gremien der Stadt durchsetzen.

 

Frau Strübing spricht sich für die Einführung der 20km/h-Zone aus, auch im Interesse der älter werdenden Bevölkerung.

 

Herr Schiffner möchte die 20 km/h-Zone nicht verhindern, äußert jedoch Bedenken

hinsichtlich der Änderung der Vorfahrtsregelungen.

 

Herr Schulz befürwortet die Einführung, da Durchgangsverkehr reduziert wird.

 

Herr Krohn führt aus, dass in der 20iger Zone grundsätzlich rechts vor links gilt, an

Kreuzungen sind andere Regelungen jedoch möglich.

 

Nach weiterer kontroverser Diskussion erfolgt die Abstimmung.

 

Sachverhalt:

 

Begründung:

Am 06.11.2019 wurde eine Verkehrsschau durchgeführt. In dieser gab es keinerlei Hinweis

bzw. Anträge auf Anordnung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches in der gesamten

Innenstadt. Eine weitere Verkehrsschau wurde am 26.10.2020 in einem kleinen Kreis nicht

bekannter Teilnehmer durchgeführt. Dabei ist diese Verkehrsschau lediglich mit Herrn Krohn

(Stadtvertreter) ausgewertet worden. Die daraus, dem Verfasser nicht vorliegend,

resultierenden Anträge an die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises

Nordwestmecklenburg befanden sich im 4. Quartal 2020 in Abarbeitung. Das

„Anwohnerparken“ befand sich ebenfalls zeitgleich in Abstimmung. Lediglich auf der Sitzung

des Ordnung- und Umweltausschusses am 28.09.2020 wurde durch das Mitglied Petra

Strübing angefragt, ob die Einrichtung einer Tempo- 30- Zone in der Alleestr. möglich sei. Die Antwort der Verwaltung fiel dahingehend aus, dass in dem Zusammenhang das

Anwohnerparken auch über eine Tempo-20- Zone nachgedacht wird. 

Über diesen erheblichen Verkehrseingriff im Innenstadtbereich sollte die Stadtvertretung

entscheiden. Sie sollte auch entscheiden, ob die gesamte oder nur Teile der Innenstadt als

verkehrsberuhigter Geschäftsbereich bei der Verkehrsbehörde des Landkreises beantragt

wird.

 

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Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, den verkehrsberuhigten Geschäftsbereich (Tempo-20-

Zone) gem. §45 Abs. 1d StVO in der Innenstadt auszusetzen, bis die Ausschüsse, unter

Federführung des Ordnungs- und Umweltausschusses, über die Anordnung der o.g. Zone

beraten haben.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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