14.04.2021 - 7 Satzung über die 5. Änderung und Ergänzung des ...

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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 14 wurde am 26.05.2020 von der Gemeindevertretung gebilligt. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 30.06.2020 bis zum 31.07.2020 statt.

 

In den eingegangenen Stellungnahmen wurden sowohl von Privatpersonen als auch von der unteren Immissionsschutzbehörde Bedenken zu möglichen Immissionen, die durch die Planung vorbereitet werden können, geäußert. Aus naturschutzfachlicher Sicht wurden Bedenken bezüglich des baulichen Heranrückens an den Priestersee vorgebracht. Die Gemeinde reagiert mit zusätzlichen und angepassten Festsetzungen auf die vorgebrachten Bedenken. So wird u. a. ein unselbstständiger Lagerplatz festgesetzt, um diesen hinsichtlich der zulässigen Nutzungsintensität einzuschränken. Weiterhin werden die Flächen des Lagerplatzes verkleinert und die Baugrenzen angepasst, so dass keine Bebauung innerhalb des Gewässerschutzstreifens erfolgen kann. Die Gemeinde erachtet, aufgrund der umfangreichen Änderungen, eine erneute Auslegung des Entwurfes für erforderlich.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den erneuten Entwurf mit zugehöriger Begründung (inkl. Umweltbelange) zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu bestimmen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung billigt den vorliegenden erneuten Entwurf der 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 14 sowie den Entwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbelange.

 

  1. Mit dem Entwurf der 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 14 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Diskussion:

Herr Fenner macht kurze Ausführungen bzgl. des B-Planes. Alle von Herrn Bauer gewünschten und vorgetragenen Änderungen wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet.

 

Frau Rath weist auf die Notwendigkeit eines städtebaulichen Vertrages hin. In einem solchen Vertrag könnte die Art der Lagerfläche geregelt werden, was mit einer reinen textlichen Festsetzung im B-Plan rein rechtlich nicht möglich ist.

 

Die Mitglieder des Bauausschusses legen fest, dass kein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden soll.

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschluss zu dieser Vorlage mit folgendem Ergebnis.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Herr Hünemörder erscheint um ca. 19:20 Uhr. Es sind nunmehr 9 von 9 Ausschussmitglieder anwesend.  

 

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Anlagen zur Vorlage