15.02.2021 - 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 "Einzelh...

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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

 

 Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 schafft die Gemeinde Gägelow die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Standortverlagerung des Nahversorgers „Norma“ aus dem Mecklenburger Einkaufzentrum (MEZ) an die Landesstraße 01. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung sowie einige Gemeinden des Stadt-Umland-Raumes Wismar bewerteten die Standortverlagerung auf einer außerordentlichen Sitzung am 02.04.2019 grundsätzlich positiv, knüpften dies jedoch an eine Maßgabe. Es wurde gefordert, dass die Gemeinde Gägelow in ihren Gewerbegebieten, insbesondere in denen der Bebauungspläne Nr. 1 und Nr. 2, nahversorgungs- und zentrenrelevante Einzelhandelssortimente ausschließt.

 

Um den Vorgaben der Raumordnung zu entsprechen, hat die Gemeinde Gägelow daher die Aufstellung 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 und der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 mit dem Ziel beschlossen, Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten in den Gewerbegebieten der Bebauungspläne als unzulässig festzusetzen. Es wird die Sortimentsliste des Stadt-Umland-Raumes Wismar zu Grunde gelegt.

 

Das Amt für Raumordnung hat eine positive Stellungnahme in Aussicht gestellt, sobald die Änderungen der Bebauungspläne Nr. 1 und Nr. 2 aufgestellt sind. Mit dem Vorliegen der positiven Stellungnahme beschließt die Gemeinde Gägelow die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22.

 

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Beschlussvorschlag:

 

1)  Die Gemeinde hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 s. Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2)  Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3) Die Gemeindevertretung beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22, bestehend aus dem Teil A Planzeichnung, dem Teil B Text und den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB i. V. m. § 13a BauGB als Satzung.

 

4)  Die Begründung wird gebilligt.

 

5) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 ortsüblich bekanntzumachen.

 

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Diskussion:

Es wird mitgeteilt, dass eine Vereinbarung zwischen Duwe und NORMA bzgl. der Verkehrsfläche bereits existiert.

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschluss zu dieser Vorlage mit folgendem Ergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3053&TOLFDNR=42919&selfaction=print