22.06.2021 - 7 Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2018

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Knoll übernimmt als 2. Stellv. Bürgermeister zu diesem TOP die Versammlungsleitung.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss der Gemeinde Stepenitztal zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG geprüft.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.03.2021 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.           

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters zum Jahresabschluss der Gemeinde Stepenitztal für das Jahr 2018.      

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

-          davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

  

Anmerkung: Gemäß § 24 KV M-V hat Herr P. Koth weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu diesem TOP teilgenommen.