09.03.2021 - 6 Annahme einer Spende für das Jahr 2020

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 8 (2), Nr. 13 festgelegte Wertgrenze ab 100 Euro überschritten wird.            

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Stepenitztal beschließt die Annahme einer Spende für das Jahr 2020 von Herrn Andreas Bulz in Höhe von 100,00 Euro für die Freiwillige Feuerwehr.       

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

-          davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3046&TOLFDNR=43047&selfaction=print