26.05.2009 - 15.1 Widerspruch des Bürgermeisters i.S.d. § 33 KV M...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Herr Haroske übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die Versammlungsleitung.
Herr Hünemörder nimmt Abstand vom Sitzungstisch für die TOP 15.1, 15.2 und 15.3.

 

Sachverhalt:

Auf Antrag der CDU wurde auf der Gemeindevertretersitzung am 21.04.2009 der in der Anlage 1 beigefügte Beschluss gefasst. Dieser Beschluss ist rechtswidrig und gefährdet das Wohl der Gemeinde. Deshalb hat der Bürgermeister pflichtgemäß nach § 33 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern Widerspruch eingelegt (Anlage 2).

Die Gemeindevertretung muss deshalb nach § 33 Abs. 1 KV M-V über die Angelegenheit neu beschließen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

Dem Widerspruch des Bürgermeisters zum Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.04.2009 zum Bebauungsplan Nr. 18 „Windpark am Krähenberg“ wird stattgegeben.

Damit ist der Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.04.2009 zum Bebauungsplan Nr. 18 „Windpark am Krähenberg“ aufgehoben.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               6

Nein- Stimmen:              3

Enthaltungen:              0

Ausschluss n. § 24 KV:              1