26.05.2009 - 11 Beschluss über die Satzung der Gemeinde Gägelow...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Um für die Nutzung der Sporthalle Proseken Gebühren zu erheben, ist der Erlass einer Gebührensatzung (§ 2 Abs.1 der Hallensatzung) zwingend erforderlich. Die Satzung lehnt sich an die bis dato bestehende Satzung des Amtes Grevesmühlen-Land an.

Der Gebührensatz ist durch das SG Kosten- und Leistungsrechnung kalkuliert worden. Die Kalkulation liegt den Gemeindevertretern bei Beschlussfassung vor. Satzung und Kalkulation werden durch den Finanz- und Sozialausschuss am 19.05.09 beraten. Sie werden nach dieser Beratung den Gemeindevertretern nachgereicht.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung der Gemeinde Gägelow über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der kommunalen Sporthalle Proseken sowie die Kalkulation zur Gebührensatzung in anliegender Form.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               10

Nein- Stimmen:                0

Enthaltungen:                0