26.05.2009 - 13 Verlängerung der Veränderungssperre für das Geb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di., 26.05.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Marleen Steffen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 20 mit der Gebietsbezeichnung "Wohngebiet am Prosekener Grund" wurde von der Gemeindevertretung am 19.06.2007 aufgestellt.
Nach der teilweisen Schließung eines Gewerbebetriebes auf Teilbereichen der im Übersichtsplan dargestellten Fläche liegt eine landschaftlich reizvoll gelegenes Gebiet brach und verursacht durch den Verfall der Gebäudeanlagen einen wachsenden städtebaulichen Missstand.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 beabsichtigt die Gemeinde, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Beseitigung der baulichen Anlagen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebietes zu schaffen.
Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 20 konnte aufgrund der bislang negativen landesplanerischen Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg nicht weitergeführt werden. Die Gemeinde hält jedoch an ihrer Planungsabsicht fest und hat durch ihren Beschluss über die teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6 (Ortslage Gressow) die Voraussetzungen für eine geänderte landesplanerische Stellungnahme geschaffen.
Die seit dem 06.07.2007 geltende Veränderungssperre läuft gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB am 06.07.2009 aus. Die Gemeinde kann die Zwei-Jahres-Frist jedoch nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängern. Die Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr bewirkt, dass die Planung der Gemeinde gesichert wird und dass keine Vorhaben realisiert werden können, die dem Planungsziel zuwiderlaufen. Die verlängerte Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich der Bebauungsplan Nr. 20 "Wohngebiet am Prosekener Grund" in Kraft tritt, spätestens jedoch am 06.07.2010.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 20 "Wohngebiet am Prosekener Grund" der Gemeinde Gägelow.
Der Satzungstext und die Übersichtskarte über den Geltungsbereich sind beigefügt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung nach Beschluss auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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45,9 kB
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1,6 MB
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