30.03.2021 - 6 Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2018

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss der Gemeinde Gägelow zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG geprüft.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.03.2021 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.           

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2018.   

 

Die Anwesenden sprechen sich einstimmig dafür aus, die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2018 in der nächsten Gemeindevertretersitzung vorzulegen. Eine Empfehlung wird nicht ausgesprochen, da keine Beschlussfähigkeit vorliegt

 

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