10.02.2021 - 9 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Roggenstorf
- Datum:
- Mi, 10.02.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Dana Freytag
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lenschow erläutert den Gemeindevertretern, warum auch die Verwaltungsgebühren mit der Erhöhung der Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes gestiegen sind.
Die Verwaltung bekommt die Rechnungen vom WBVB. Diese Gebühren werden dann auf die Eigentümer der Flächen umgelegt. Für diesen Aufwand wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, damit diese Aufwendungen nicht bei der Stadt oder den Gemeinden verbleiben.
Frau Lenschow erläutert in groben Zügen die Zusammenarbeit mit dem WBVB und den Aufwand zur Berechnung und Erstellung der Bescheide.
Frau Bruer nimmt Stellung zur Erhöhung der Gebühren. Die Gewässer müssen entkrautet werden, die Rohrleitungen repariert werden. Hauptsächlich aber wird die Gebührenerhöhung verursacht durch die Kostenerhöhung für die Krautung. Diese Kosten müssen an die ausführenden Firmen gezahlt werden, um bei der Unterhaltung der Gewässer ihren Standard zu halten.
Herr Schönfeld erläutert die Gebühren im Einzelnen.
Weiterhin bittet Herr Schönfeld Herrn Straathof in der Funktion als Amtsvorsteher, im Amtsausschuss die Problematik über Rohrleitungen und Nutzungsarten mit den Bürgermeistern zu besprechen.
Sachverhalt:
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der zu zahlende Beitrag an den Wasser- und Bodenverband um 6978,63 € erhöht. Diese Erhöhung resultiert aus der Anhebung des Beitragssatzes des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine von 6,80 €/Beitragseinheit auf 9,30 €/Beitragseinheit.
In diesem Zuge wurde die Kalkulation der Verwaltungsgebühr überprüft. Gegenüber der letzten Kalkulation im Jahr 2016 erhöht sich die Verwaltungsgebühr von bisher 1,42 €/ha auf 1,92 €/ha und Jahr.
Der Gebührensatz erhöht sich insgesamt somit von bisher 11,86 €/ha auf 16,61 €/ha.
Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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109,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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364,1 kB
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