10.02.2021 - 3 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

 

Herr Severin fragt nach, ob der Dorfteich an der Kirche, da zurzeit ausreichend Wasser vorhanden ist, höher angestaut werden kann. Dazu müssen nur zusätzliche Bretter eingeschoben werden. Kann die Gemeinde das kurzfristig durchführen, bzw. wer ist dafür zuständig?

 

Frau Bruer informiert, dass die Staurechte beim Wasser- und Bodenverband liegen. Man darf nicht einfach Staue und Wehranlagen erhöhen. Der Wasser-und Bodenverband wird sich beim Landkreis erkundigen, wie hoch hier angestaut werden darf.

 

Herr Neßlinger gibt zu bedenken, dass es viel wichtiger sei, den Dorfteich zu entkrauten und zu entschlammen.

 

Herr Severin fragt nach, ob die Gemeinde den Teich entschlammen kann oder ob es dafür eine Genehmigung bedarf.

 

Frau Bruer antwortet, dass hierfür eine Genehmigung vom Landkreis vorliegen muss.

Nachtrag BM: Die Verwaltung wird gebeten ein Genehmigungsantrag vorzubereiten.

 

Herr Straathof gibt zur Kenntnis, dass Geld für eine Sanierung des Dorfteiches im Haushalt eingestellt ist, an einer Lösung wird gearbeitet.

 

Herr Severin berichtet, am Hafweg an der Flussbiegung gibt es eine kleine Mauer, da würde es sich anbieten das Wasser anzustauen, damit im Hafweg Löschwasser vorhanden ist. Er unterbreitet den Vorschlag, hier eine Möglichkeit zum Anstauen von Wasser zu installieren.

 

Frau Bruer führt hierzu aus, dass sich die Situation vor Ort angesehen werden muss. Der WBoV wird die Gemeinde dabei beraten und begleiten. Frau Bruer wird kurzfristig ein Vororttermin mit dem Bürgermeister abstimmen.

 

Herr Severin fragt nach, warum in der Einladung bzw. in der öffentlichen Bekanntmachung nicht darauf hingewiesen wird, welche Art der Mund-Nasen-Maske für die Teilnahme an der Sitzung erforderlich ist?

 

Herr Straathof weist darauf hin, dass sich das aus der Landesverordnung ergibt. Hier bedarf es keiner weiteren Information in den Bekanntmachungen und in der Einladung.

 

 

 

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